Privates und Öffentliches Baurecht / Architektenrecht

Gestaltung von Bauverträgen/Ingenieurverträgen unter Beachtung der individuellen Erfordernisse des Einzelfalls, der Regelungen der VOB/B, der HOAI und der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte beispielsweise zu Vertragsstrafenregelungen, Skontovereinbarungen, Gewährleistungsregelungen und Vergütungsfragen.

Beratung und Vertretung von Bietern und Auftraggebern in Vergabeverfahren nach VOB/A. Beratung und Vertretung von Bauherren in öffentlichrechtlichen Baugesuchsverfahren.

Beratung und Vertretung von Bauunternehmern, Generalunternehmern, Bauträgern, Architekten und Ingenieuren gegenüber ihren Auftraggebern und Vertretung von Auftraggebern gegenüber Auftragnehmern in den Bereichen Vergütung, Baumängel / Gewährleistung, Abnahme, Vertragserfüllung, Kündigung und prozessuale Aufarbeitung fehlgeschlagener bzw. nur teilweise erfüllter Verträge, Abwehr / Geltendmachung von Nachtragsforderungen aus Bauverträgen aus dem Gesichtspunkt von Verzögerungen in der Bauabwicklung oder Eingriffen in den Bauablauf durch Anordnungen oder sonstige Umstände.

Zur Beurteilung technischer Fragen stehen eine Reihe kompetenter externer Berater zur Verfügung.